Die Regelungen ab 4. April 2022:
- Die Maskenpflicht entfällt. Das Tragen der Maske ist weiterhin freiwillig möglich.
- Die Schüler:innen werden zweimal pro Woche getestet (in der Regel am Montag und am Donnerstag). Diese Regelung gilt voraussichtlich bis zu den Osterferien. Von der Testpflicht sind weiterhin quarantänebefreite Personen ausgenommen.