Gemeinsam Verantwortung für die Schulgemeinschaft übernehmen

Seit dem 1. Juni 2026 gilt in Baden-Württemberg das neue Landesnichtraucherschutzgesetz. Ziel der Neuregelung ist es, vor allem Kinder, Jugendliche und andere schutzbedürftige Personen besser vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen. Die bisherigen Regelungen wurden dafür deutlich erweitert.

Was bedeutet das für uns als Berufliches Schulzentrum konkret?

  • Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände und bei schulischen Veranstaltungen verboten!
  • Das gilt nicht nur für klassische Zigaretten, sondern auch für E-Zigaretten, Vapes und Shishas – unabhängig davon, ob sie Nikotin enthalten oder nicht.

Entsprechende Verbotsschilder und Schriftzüge kennzeichnen den Geltungsbereich auf dem Gelände.

Als Robert-Bosch-Schule Ulm unterstützen wir die Ziele des Gesetzes und bitten alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie Mitarbeitenden, die Regelungen zu beachten. Ein respektvoller Umgang miteinander heißt auch, auf die Gesundheit anderer Rücksicht zu nehmen und so zu einer angenehmen Lernatmosphäre beizutragen. 

Vielen Dank für eure Unterstützung!


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Robert-Bosch-Schule Ulm